Wenn Sie das Arbeitsverhältnis mit Ihrem Arbeitnehmer/Arbeitgeber kündigen möchten oder gekündigt haben, Zahlungsansprüche mit dem Arbeitnehmer/Arbeitgeber geklärt werden müssen oder sonstige Schwierigkeiten mit Ihrem Arbeitnehmer/Arbeitgeber auftreten, klärt Frau Rechtsanwältin Zeller-Niggl für Sie die Situation und setzt Ihre Ansprüche durch. In der Kanzlei Zeller werden sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent vertreten. Die Anwaltskanzlei ist Ihnen im Übrigen auch bei der Erstellung von Arbeitsverträgen und sonstigen Verträgen betreffend das Arbeitsverhältnis gerne behilflich.