zu holen, können Sie ein sogenanntes Erstberatungsgespräch vereinbaren. Im Rahmen dieses Gesprächs, das in der Regel eine Stunde dauert, wird der Anwalt mit Ihnen den Umfang einer möglichen Unterstützung eruieren. Zudem erhalten Sie eine erste Einschätzung Ihres Falles, die jedoch noch unverbindlich ist.
Was kostet eine Erstberatung: Da es keine gesetzlich festgelegten Anwaltsgebühren gibt, trifft der Anwalt mit Ihnen eine sogenannte Vergütungsvereinbarung. Ohne diese Vereinbarung darf die Erstberatung höchstens 190 Euro kosten – zu dieser Summe kommen sowohl die gesetzliche Mehrwertsteuer als auch eventuelle Auslagen noch hinzu.
Wann beginnt das Mandat: Sobald der Anwalt nach diesem Gespräch für Sie tätig wird, endet die Erstberatung und beginnt die Beauftragung, auch Mandat genannt. Sie selbst erteilen Ihrem Anwalt das Mandat, danach bespricht er mit Ihnen die weiteren Schritte.
Was kostet das Mandat: Die Höhe des Anwaltshonorars hängt von zwei Faktoren ab: Worum geht es in der Sache und auf welcher Grundlage basiert die Vergütungsvereinbarung. Der Anwalt kann seine Gebühren nach gesetzlicher Festlegung abrechnen oder mit Ihnen eine Vergütung vereinbaren. Über die Honorarstruktur klärt Sie ein seriöser Anwalt immer auf – scheuen Sie sich nicht, Ihn darauf anzusprechen!
Sprechen Sie Ihren Anwalt auf das Anwaltshonorar an!Er wird es Ihnen gerne erklären.