Ein Rechtsanwalt darf den Titel Fachanwalt nur dann führen, wenn er besondere theoretische und praktische Kenntnisse in seinem jeweiligen Fachgebiet nachweisen kann. Um den Titel Fachanwalt tragen zu dürfen, müssen in der Regel 120 Stunden Fortbildung und das Bestehen von drei Klausuren nachgewiesen werden, damit man den theoretischen Anforderungen gerecht wird.

Wer sich für die Konsultation eines Fachanwaltes entscheidet, profitiert vom breiten Fachwissen des Advokaten.

Fachanwälte gibt es für folgende Bereiche:
• Agrarrecht
• Arbeitsrecht
• Bau- und Architektenrecht
• Bank- und Kapitalmarktrecht
• Erbrecht
• Familienrecht
• Gewerblicher Rechtsschutz
• Handels- und Gesellschaftsrecht
• Insolvenzrecht
• IT-Recht
• Medizinrecht
• Miet- und Wohnungseigentumsrecht
• Sozialrecht
• Steuerrecht
• Strafrecht
• Transport- und Speditionsrecht
• Urheber- und Medienrecht
• Verkehrsrecht
• Versicherungsrecht
• Verwaltungsrecht
(Quelle Rechtsanwaltskammer München)